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Allgemeine Geschäftsbedingungen Personaltraining Aachen

§ 1 Allgemeines

(1) Den gesamten Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden liegen die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese werden durch Auftragserteilung
anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

(2) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und fremden Bedingungen
werden schon jetzt widersprochen. Sie gelten erst nach Bestätigung durch den Auftragnehmer
und gelten im Zweifel nur für den Einzelfall.

§ 2 Persönliche Daten

(1) Der Auftraggeber ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen einverstanden.

(2) Die gewonnenen (Test-) Ergebnisse, gefertigten Protokolle und Gutachten sowie sonstige
schriftliche Ausführungen dürfen durch den Auftragnehmer verwendet werden.

(3) Dritten gegenüber ist der Auftragnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 3 Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien getroffenen
Vereinbarungen. Sofern keine Vereinbarungen getroffen worden sind, hat der Auftragnehmer
einen Anspruch auf angemessene und übliche Vergütung.

(2) Die Vergütung ist im Zweifel sofort fällig.

(3) Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich.

(4) Abweichend zu Absatz 2 kann die Fälligkeit der Vergütung durch die Angabe eines
entsprechenden Datums innerhalb der Rechnung bestimmt werden.

§ 4 Vorschuss

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für bereits entstandene und die voraussichtlich
entstehenden Kosten einen Vorschuss zu verlangen.

(2) Zahlt der Auftraggeber den geforderten Vorschuss nach Fälligkeit nicht, ist der
Auftragnehmer zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

§ 5 Stornierung

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Auftrag zu stornieren. Der Auftragnehmer ist auf
jeden Fall berechtigt, Erstattung der von ihm getätigten Aufwendungen von dem
Auftraggeber zu verlangen. Termine, die seitens des Auftraggebers bis 24h vor
Terminvereinbarung abgesagt werden, sind kostenfrei. Im Falle, dass der Auftraggeber seinen
Termin erst innerhalb der letzten 24h vor Terminvereinbarung absagt, wird der volle
vereinbarte Preis fällig. Dem Auftraggeber bleibt es jedoch unbenommen, nachzuweisen, dass
durch die Stornierung kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 6 Haftung

(1) Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser
Bedingungen für einen Schaden zu haften, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der
Auftragnehmer beschränkt wie folgt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall
abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit
verbundene Nachteile des Auftraggebers, im Übrigen grundsätzlich subsidiär.
Für den Verlust von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in
Verwahrung genommen werden, wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet.
(2) Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des
Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer
Garantie oder eines Beschaffungsrisikos unberührt.

§ 7 Gerichtsstand

(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung
einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Aachen,
wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.

§ 8 Salvatorische Klausel

(1) Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestanteil geworden oder unwirksam sind, richtet
sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

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